Die Gebührenordnung für Tierärzte

Gebührenordnung für Tierärzte

Die Gebührenordnung für Tierärzte (Kurzform: GOT) regelt, was ein Veterinär für eine bestimmte Leistung seinen Kunden gegenüber abrechnen darf.

Die Inhalte der Tierärztegebührenordnung, welche erstmalig im Jahr 1940 in Kraft getreten ist, wurden zuletzt am 14. Februar 2020 angepasst. Im Oktober 2022 steht eine neue Änderung bevor. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die GOT schützt Tierärzte und auch Tierhalter.
  • Es gibt eine Unterteilung von Leistungen.
  • Preisunterschiede sind trotz GOT möglich.
  • Figo übernimmt Kosten immer bis zum Höchstsatz der GOT. 

Zweck einer Gebührenordnung für Tierärzte

Die Gebührenordnung für Tierärzte verfolgt im Wesentlichen zwei Zwecke. Auf der einen Seite soll sie die Verbraucher, beziehungsweise Tierhalter schützen, indem sie verhindert, dass Tierärzte ihre Preise einfach willkürliche festlegen können.

Auf der anderen Seite soll sie jedoch auch einen aggressiven Preiswettbewerb zwischen Tierärzten vermeiden. Denn dieser würde über kurz oder lang dazu führen, dass die Qualität der Behandlungen leidet. Ärzte wären dazu gezwungen, Kosten einzusparen, wodurch weniger medizinische Geräte angeschafft und die allgemeinen Standards in der Tiermedizin leiden würden.

Die Tierärztegebührenordnung bietet Spielraum bei der Preisgestaltung

Wer mit seinem Haustier bereits bei mehreren Tierärzten war, wird möglicherweise bemerkt haben, dass die Preise trotz einer verbindlichen Gebührenordnung durchaus deutlich variieren. Das liegt daran, dass die Tierärztegebührenordnung Veterinären lediglich einen Rahmen, in welchem sich die Preise bewegen dürfen, vorgibt.

Die untere Grenze stellt der einfache Gebührensatz dar, während der vierfache Gebührensatz das Maximum ist, das ein Tierarzt berechnen darf. Je nach Umfang der durchgeführten Leistungen kann die Wahl des Gebührensatzes durchaus einen großen Unterschied bei der Höhe der Rechnung machen.

Relevante Faktoren für die Preisgestaltung

Die genaue Höhe der Kosten, die ein Tierarzt in Rechnung stellt, sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Der Veterinär soll dabei die besonderen Umstände im Einzelfall berücksichtigen.

Das bedeutet, dass ein besonders widerspenstiger Vierbeiner, der mehr Arbeit als gewöhnlich verursacht, ebenso die Abrechnung eines höheren Satzes rechtfertigt, wie eventuell auftretende Komplikationen. Zudem können für Behandlungen am Wochenende oder in der Nacht höhere Gebühren abgerechnet werden, als für Behandlungen während der normalen Sprechzeiten.

Darüber hinaus spielen auch der Standort und die Einrichtung der Praxis eine Rolle. Eine modern eingerichtete Praxis in einer Großstadt verursacht mehr Kosten als eine kleine Praxis im ländlichen Raum. Diesem Umstand darf der Tierarzt laut Gebührenordnung bei der Preisgestaltung Rechnung tragen.

Einteilung der Leistungen

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist in drei Teile gegliedert. Teil A umfasst sogenannte Grundleistungen, Teil B besondere Leistungen und Teil C Leistungen, die sich auf die einzelnen Organsysteme beziehen.

In allen drei Teilen gibt die Tierärztegebührenordnung detailliert vor, welche Preise ein Tierarzt für welche Leistung in Rechnung stellen darf. Angegeben sind dabei der einfache, der zweifache sowie der dreifache Gebührensatz. Bitte beachten Sie das seit 2020 auch der vierfache Satz erhoben werden darf.

Gebührenordnung Tierärzte Teil A: Grundleistungen

In Teil A der Gebührenordnung für Tierärzte werden alle grundlegenden Leistungen, die ein Veterinär im Rahmen seiner Tätigkeit erbringen kann, aufgeführt. Bei Untersuchungen sowie der stationären Unterbringung unterscheidet sich die Höhe der Gebühren anhand der Tierart. Bei der Bestandsuntersuchung von Nutztieren ist darüber hinaus auch die Größe des Bestands von Bedeutung. Zu den Grundleistungen zählen gemäß GOT:

  • Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung
  • Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung
  • Allgemeine Untersuchung mit Beratung
  • Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall
  • Eilbesuche
  • Anwesenheit bei Veranstaltungen
  • Stationäre Unterbringung
  • Überwachung von Intensivpatienten

Gebührenordnung Tierärzte Teil B: Besondere Leistungen

In Teil B der Gebührenordnung für Tierärzte werden besondere Leistungen aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel Impfungen oder auch die Durchführung einer Biopsie. Auch in Teil B unterscheidet die Tierärztegebührenordnung bei der Höhe der Gebühren zum Teil nach Tierart sowie bei Nutztieren anhand der Größe des Tierbestands. Zu den besonderen Leistungen zählen gemäß GOT:

  • Bescheinigungen und Gutachten
  • Sonstige Untersuchungen
  • Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der Praxis des praktischen Tierarztes
  • Sonstige Physikalische Diagnostik und Therapie
  • Sonstige Behandlungen und Verrichtungen
  • Impfungen
  • Bestandsbetreuung

Gebührenordnung Tierärzte Teil C: Organsysteme

In Teil C der Gebührenordnung für Tierärzte sind die Kosten, die ein Veterinär für Behandlungen an den einzelnen Organsystemen in Rechnung stellen darf, aufgelistet. Dieser Teil der Tierärztegebührenordnung beinhaltet dabei sowohl Gebührensätze für entsprechende Untersuchungen als auch für operative Eingriffe. Wie bei den beiden ersten Teilen gibt es auch hier abhängig von der Tierart in vielen Fällen Unterschiede hinsichtlich der Gebührenhöhe. Der Abschnitt Organsysteme ist in der GOT in folgende Bereiche unterteilt:

  • Atmungsapparat
  • Augen
  • Bewegungsapparat
  • Blut
  • Geschlechtsapparat, Milchdrüse
  • Haut
  • Harnapparat
  • Herz, Kreislauf, Gefäße, Thorax
  • Ohr, Luftsack
  • Verdauungsapparat, Hernien, Bauchorgane, Schilddrüse
  • ZNS, Wirbelsäule, Nervensystem, Anästhesie, Narkose

Gebührenordnung für Tierärzte – mögliche Probleme

Selbstverständlich ist es gut und richtig, dass es eine für alle Tierärzte verbindliche Gebührenordnung gibt. Das Fehlen einer solchen Regelung hätte zwangsläufig sowohl für Tierhalter als auch für Veterinäre negative Auswirkungen, unter denen dann letztlich auch die vierbeinigen Patienten leiden würden.

Dennoch birgt die Gebührenordnung für Tierärzte in der Praxis für Tierhalter durchaus Probleme. Da Veterinäre im Rahmen der GOT weitgehend freie Hand bei der Preisgestaltung haben, ist im Vorfeld häufig unklar, welche Kosten auf den Besitzer des Tieres zukommen.

Preisunterschiede von mehreren hundert Euro möglich

Das mag bei einer einfachen Untersuchung für ein paar Euro vielleicht nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Spätestens wenn es um eine größere Operation oder ähnliches geht, kann der Preisunterschied zwischen einfachem und vierfachen Satz jedoch schnell einige hundert Euro betragen.

Um Ihnen in dieser Hinsicht böse Überraschungen zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, den Tierarzt im Vorfeld nach den zu erwartenden Kosten zu fragen. Auch wenn eine genaue Angabe vermutlich nicht möglich ist, bekommen Sie so zumindest einen ungefähren Preis, mit dem Sie rechnen können. Sollte Ihnen dieser deutlich zu hoch erscheinen, kann es sich durchaus lohnen, von einem weiteren Tierarzt ein Angebot einzuholen.

Figo übernimmt Kosten immer bis zum Höchstsatz der GOT

Noch besser ist es natürlich, wenn Sie sich von vorneherein gegen hohe Behandlungskosten absichern und eine Tierkrankenversicherung abschließen, die die Arztrechnung für Sie übernimmt.

Bei Figo bieten wir Ihnen dafür zwei verschiedene Tarife an. Wählen Sie zwischen unserem OP Kostenschutz oder unserer umfassende Krankenvollversicherung. 

In allen Tarifen übernehmen wir bis zum Höchstsatz, der für die jeweilige Behandlung in der Gebührenordnung für Tierärzte vorgesehen ist. Dank einer Tierversicherung von Figo müssen Sie sich in Zukunft somit keine Gedanken mehr um die Tierarztkosten machen.

Die Tierärztegebührenordnung können Sie hier downloaden.

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