Kündigung
Du willst Deine Versicherung bei uns kündigen? Kein Problem. Bedenke jedoch, dass Dein Haustier plötzlich krank werden kann – und Du dann die Tierarztkosten selber tragen musst.
Wann kann ich als Kunde kündigen?
- Regular jährlich, einen Monat zum Ablauf Deines Versicherungsjahres
- Innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Widerrufsrecht)
- Wenn Dein Tier verstorben oder vermisst ist oder abgegeben wurde
- Du dauerhaft ins Ausland ziehst
- Im Schadenfall oder bei Beitragsanpassungen – siehe dazu bitte unsere Versicherungsbedingungen
Reguläre Kündigungsfrist
Jährlich, einen Monat zum Ablauf Deines Versicherungsjahres.
Wie kann ich kündigen?
Bitte reiche Deine Kündigung in schriftlicher Form bei uns ein. Du kannst uns gern eine Email schreiben.
Was, wenn mein Haustier verstorben ist?
Tod
Dein Haustier ist verstorben? Zunächst möchten wir Dir unser tiefstes Mitgefühl aussprechen. Wir verstehen, dass dies keine einfache Zeit für Dich ist. Leider können wir gegen Deinen Verlust nichts tun – aber wir können Dir die Kündigung Deiner Versicherung so einfach wie möglich machen.
Bei Euthanasie
Erhalten wir eine Erklärung zur Euthanasie Deines Tieres? Dann endet die Versicherung automatisch.
Bei anderen Todesfällen
In anderen Fällen teile uns bitte den Todesfall mit. Sobald wir eine tierärztlich unterschriebene Sterbeurkunde erhalten, endet die Versicherung automatisch am Tag nach dem Tod Deines Tieres.
Da Du wahrscheinlich schon genug um die Ohren hast, kannst Du die Beantragung dieser Urkunde auch uns überlassen. Bitte wende Dich dazu telefonisch an unseren Kundenservice. Wir unterstützen Dich gern!
Möchtest Du den Todesfall lieber selber über unser Kontaktformular oder per Email melden? Dann müsstest Du die Sterbeurkunde bitte selbst beim Tierarzt anfordern und uns mitschicken.
Offene Forderungen uns gegenüber?
Hast Du noch offene Ansprüche für Dein verstorbenes Haustier gegenüber unserer Versicherung – bspw. für die Einäscherung? Natürlich kannst Du diese auch noch nach Beendigung Deiner Versicherung einreichen. Allerdings gilt dafür eine Höchstfrist von einem Jahr.
Wieder neu bei uns versichern?
Natürlich freuen wir uns darauf, Dich in Zukunft wieder bei unserer Tierkrankenversicherung begrüßen zu dürfen. Bitte beachte jedoch die folgenden Punkte:
- Bei Abschluss einer neuen Versicherung gilt eine Wartezeit von 30 Tagen.
- Die Deckung Deiner neuen Versicherung richtet sich nach dem aktuellen Gesundheitszustand Deines Tieres und kann zu Ausschlüssen bei Vorerkrankungen führen.