Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, sind nicht durch Ihre Privathaftpflicht abgedeckt. Um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist daher der Abschluss einer gesonderten Hundehaftpflichtversicherung notwendig.
In einigen Fällen ist eine solche Hundehaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wann dies der Fall ist, welche Leistungen die Versicherung Ihrer Wahl abdecken sollte und warum wir allen Haltern unabhängig von den gesetzlichen Regelungen eine Haftpflicht für Hunde empfehlen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die schnell in die Millionen gehen können.
- Je nach Rasse und Wohnort kann eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht sein.
- Nicht jede Hundehaftpflicht deckt alle Schäden ab, achten Sie daher genau auf das Vorliegende Angebot.
Was ist eine Hundehaftpflicht?
Als Tierhalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Das gilt auch dann, wenn Sie daran keine Schuld trifft und Ihr Hund zum Beispiel von einer anderen Person beaufsichtigt wurde. Mit einer Hundehaftpflicht können Sie sich für diesen Fall absichern. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch Schadensersatzansprüche Dritter entstehen.
In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, raten wir Ihnen dazu, eine Haftpflicht für Ihren Hund abzuschließen. Denn die Kosten können im Schadensfall schnell Summen erreichen, die Sie in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Welche Schäden übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflicht deckt im Grunde genommen die gleichen Schäden wie Ihre eigene Privathaftpflicht ab. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass sie sich auf ihren Hund bezieht, während die Privathaftpflicht Schäden, die Sie selbst verursachen, übernimmt.
Zu den Grundleistungen, die eine Hundehaftpflichtversicherung in jedem Fall abdecken sollte, zählen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Darüber hinaus sind häufig noch weitere Leistungen enthalten oder können zumindest dazu gebucht werden.
Gängige und sinnvolle Zusatzleistungen, die eine gute Hundehaftpflichtversicherung enthalten sollte:
- Forderungsausfalldeckung (Mit dieser Leistung sichern Sie sich und Ihren Hund für den Fall ab, dass ein anderer Hund Ihnen einen Schaden zufügt und dessen Halter nicht in der Lage ist für die dabei entstehenden Kosten aufzukommen.)
- Fremdhüterrisiko (Standardmäßig greift die Hundehaftpflicht nur bei Schäden, die unter der Aufsicht des Versicherungsnehmers entstanden sind. Umfasst Ihr Tarif auch das Fremdhüterrisiko, sind Sie auch dann versichert, wenn sich eine dritte Person um Ihren Vierbeiner kümmert.)
- Mietsachschäden (Mietsachschäden sind im Großteil der Tarife in den Versicherungsleistungen inkludiert. Verursacht der Hund in Ihrer Mietwohnung einen Schaden, wird dieser dann durch die Hundehaftpflicht übernommen. Glasschäden sowie Schäden an Elektrogeräten oder Heizungen sind dabei jedoch in der Regel ausgeschlossen.)
- Ungewollter Deckakt (Deckt Ihr Rüde eine Hündin, ohne dass dessen Besitzer damit einverstanden ist, müssen Sie laut Gesetz für die daraus resultierenden Kosten aufkommen. Bei nicht kastrierten Rüden sollte die Hundehaftpflichtversicherung daher auch die Kosten eines ungewollten Deckakts beinhalten.)
- Führen ohne Leine (Nicht alle Hundehaftpflichtversicherungen zahlen für Schäden, die entstehen, wenn ein Hund nicht angeleint ist. Genaueres erfahren Sie in den Versicherungsbedingungen des Tarifs Ihrer Wahl.)
Warum Sie eine Hundehaftpflichtversicherung haben sollten
Jeder Halter sollte für seinen Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Schließlich gibt es zahllose Möglichkeiten, wie Ihr Hund einen Schaden verursachen kann. Besonders häufig handelt es sich dabei um Verletzungen an anderen Tieren oder um einfache Sachschäden.
So können die Versorgung einer Bisswunde durch den Tierarzt oder der vom Hund zerkratzte Lack an einem fremden Auto schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen, die eine Hundehaftpflichtversicherung für Sie übernimmt.
Personenschäden sind besonders teuer
Durch Hunde verursachte Personenschäden sind in der Regel besonders teuer. Verletzungen durch Beißattacken können in schweren Fällen unter anderem Kosten für Schmerzensgeld, Rehamaßnahmen und kosmetische Operationen nach sich ziehen. Für Halter ohne Hundehaftpflichtversicherung sind derartige finanzielle Folgen in der Regel kaum zu bewältigen.
Doch um einen anderen Menschen zu verletzen, muss Ihr Hund weder von Haus aus aggressiv sein noch zubeißen. Es reicht bereits aus, wenn er plötzlich einem Fahrrad in die Quere kommt, der Fahrer unglücklich stürzt und sich einige Knochenbrüche zuzieht.
Auch in diesem Fall können sich alleine die Behandlungskosten schnell auf einen hohen vierstelligen Betrag belaufen. Da Sie als Halter dafür verantwortlich sind, müssten Sie diese Kosten ohne eine Hundehaftpflicht komplett selbst tragen.
Eine Hundehaftpflicht bietet günstig Schutz
Die Kosten für eine Hundehaftpflicht sind im Vergleich zu den möglichen Kosten im Schadensfall wirklich gering. Je nach Rasse ist ein Versicherungsschutz in der Regel für ungefähr 50 bis 100 Euro im Jahr möglich.
Gleichzeitig liegt die Deckungssumme, also der Höchstbetrag, für den die Versicherung aufkommt, in Millionenhöhe. Es gibt somit also auch ohne gesetzliche Versicherungspflicht keinen Grund, der gegen eine Hundehaftpflichtversicherung spricht.
Im Gegenteil. Wir raten allen Hundehaltern unabhängig von der Rasse und der jeweiligen Gesetzeslage dringend dazu, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen.
In diesen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht Pflicht
Eine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich einer Versicherungspflicht gibt es nicht. Ob eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, können die einzelnen Bundesländer selbst entscheiden.
Während in einigen Ländern eine generelle Hundehaftpflicht Pflicht besteht, beschränken sich andere auf bestimmte, als gefährlich geltende Rassen oder verzichten sogar gänzlich darauf, Haltern den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorzuschreiben.
Die einzelnen Bundesländer haben die Möglichkeit Hunde unabhängig von ihrer Rasse im Einzelfall aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich einzustufen. Für den Halter des Tieres hat es zur Folge, dass er eine Hundehaftpflicht abschließen muss, auch wenn die Rasse in seinem Bundesland eigentlich nicht versichert werden müsste.
Da durch Hunde verursachte Schäden schnell mehrere tausend Euro kosten können, empfehlen wir Ihnen generell eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. So sind Sie auf der sicheren Seite und können sich vor den finanziellen Folgen schützen. Denn selbstverständlich sind Sie auch dann haftbar, wenn in Ihrem Bundesland keine Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist.
Wichtige Leistungsmerkmale einer Hundehaftpflicht
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie im Ernstfall abgesichert. Da Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, haftbar sind, kann es im Schadensfall schnell sehr teuer werden. Die Haftpflichtversicherung Ihres Hundes übernimmt nicht nur die Kosten. Sie fungiert zudem auch als passive Rechtsschutzversicherung und wehrt bei Bedarf ungerechtfertigte Forderungen ab.
Beim Hundehaftpflicht Vergleich sollten Sie insbesondere folgende Leistungsmerkmale beachten:
- Die Höhe der Deckungssumme
- Die Höhe des Selbstbehalts
- Enthaltene Zusatzleistungen
- Versicherungsschutz im Ausland
Die Höhe der Deckungssumme
Je höher der Betrag, bis zu dem Ihre Hundehaftpflicht für Schäden aufkommt, ist, desto besser. Die Ratingagentur Softfair empfiehlt sogar eine Deckungssumme in Höhe von 25 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, beziehungsweise 20 Millionen Euro für Vermögensschäden.
Die Höhe des Selbstbehalts
Als Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet, den Sie pro Schadensfall selbst übernehmen müssen. Die Differenz zwischen Schadenssumme und Selbstbeteiligung übernimmt die Hundehaftpflicht. Üblicherweise liegt die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei 100 bis 200 Euro. Es gibt jedoch auch Hundehaftpflichtversicherungen ohne Selbstbehalt, bei denen die Prämien dafür im Gegenzug etwas höher ausfallen.
Enthaltene Zusatzleistungen
Neben den Grundleistungen wie ein Schutz bei Sach- oder Personenschäden enthält eine Haftpflichtversicherung für Hunde in der Regel noch verschiedene Zusatzleistungen. Welche das genau sind, kann je nach Tarif ganz unterschiedlich sein. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Hundehaftpflichtversicherungen zu vergleichen und dabei nicht nur die Höhe der Prämie im Blick zu haben.
Versicherungsschutz im Ausland
Für gewöhnlich enthalten alle Hundehaftpflichtversicherungen einen zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz für Aufenthalte in anderen Ländern der Europäischen Union. Der Schutz für Reisen ins außereuropäische Ausland ist hingegen oft zeitlich begrenzt. Sofern Sie mit Ihrem Hund häufig verreisen, sollten Sie vorab prüfen, ob der Auslandsschutz der Hundehaftpflicht Ihren Anforderungen entspricht.
Unser Fazit zur Hundehaftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist für Hundehalter ein absolutes Muss. Im Unterschied zu einer Hundekrankenversicherung ist die Hundehaftpflicht ohnehin in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
In Anbetracht der hohen Kosten, die im Schadensfall auf Sie zukommen können, sollten Sie jedoch auch in Ländern, in denen keine Versicherungspflicht besteht, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Hundehaftpflicht Ihrer Wahl eine ausreichend hohe Deckungssumme bietet und neben Personen-, Sach- und Vermögensschäden auch für Sie relevante Zusatzleistungen, wie zum Beispiel einen ungewollten Deckakt, abdeckt.