Den Hund registrieren: Was muss ich wissen?

Hund registrieren

Der Kauf eines erwachsenen Hundes oder eines kleinen Welpen ist sehr aufregend und ist zugleich mit viel Aufwand verbunden. Von der Erziehung und Ausbildung, bis hin zum Kauf der notwendigen Erstausstattung. Zudem ist die Anmeldung des neuen Vierbeiners bei der Stadt bzw. Gemeinde für alle Hundehalter in Deutschland verpflichtend. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie rund um die Registrierung Ihres Hundes wissen sollten.

Den Hund registrieren: Aber wie?

Viele Besitzer fragen sich: ‚Bei welcher Datenbank soll ich meinen Vierbeiner registrieren?‘ In Deutschland gibt es drei große Haustierregister: die TASSO und die FINDEFIX. Beide Register bieten die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung. Auch bei der IFTA (Internationale Zentrale Tierregistrierung) können Sie Ihren Vierbeiner kostenpflichtig registrieren.

Bei der Registrierung wird die Chipnummer Ihres Vierbeiners gespeichert. Diese Registrierung hilft Ihnen, dabei, Ihren Vierbeiner im Fall der Fälle schnell wiederzufinden. Läuft Ihr Vierbeiner bei einem Spaziergang weg und wird gefunden, wird der Chip von der Tierambulanz oder dem Tierarzt ausgelesen. Auf der Grundlage der von Ihnen registrierten Daten können Sie schnell wieder mit Ihrem Vierbeiner zusammengeführt werden. 

Chip-Registrierung von Hunden

Leider ist der Irrtum weit verbreitet, dass mit dem Einsetzen eines Chips, eine Registrierung bei einem Tierregister automatisch erfolgt. Bei einem Tierarzt wird der Mikrochip lediglich eingesetzt. Um die Registrierung Ihres Vierbeiners bei einem Haustierregister müssen Sie sich als Halter selbst kümmern. 

In einigen Bundesländern ist die Registrierung von Hunden Pflicht

Derzeit besteht keine bundesweite Regelung über die Registrierungspflicht von Hunden. In einigen Bundesländern sind Hundehalter gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Welpen zu chippen und in anderen bisher noch nicht. Im Bundesland Niedersachsen gibt es seit dem 1. Juli 2013 die Pflicht zum Eintrag von Hunden in ein zentrales Register. In Sachsen-Anhalt ist eine zentrale Erfassung für alle nach dem 1. März 2009 geborenen Hunde Pflicht. Nordrhein-Westfalen verpflichtet Besitzer bestimmter Hunderassen gemäß Hundegesetz dazu, Ihren Hund zu registrieren. 

Mikrochip auf Reisen: Welcher Hund braucht ihn?

Viele ältere Hunde besitzen Tätowierungen, die Ihnen vom Tierarzt zur Kennzeichnung in die Haut im Ohr oder seltener unter ihrem Bauch gestochen wurden. Mit der 2011 in Kraft getretenen EU-Regelung ist diese Kennzeichnung jedoch nicht mehr ausreichend für die Identifikation eines Hundes. Möchten Sie mit einem Vierbeiner ins Ausland reisen, der vor dem 3. Juli 2011 geboren ist, muss die Tätowierung zweifelsfrei lesbar sein. 

Zugleich muss der Besitzer einen schriftlichen Nachweis vorzeigen, der bescheinigt, dass das Tier vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Alle Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, benötigen in jedem Fall einen Mikrochip, um die Landesgrenzen der EU-Staaten passieren zu dürfen. Zudem ist neben einem Mikrochip auch der EU-Heimtierausweis bei Grenzkontrollen vorzuzeigen.

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